Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B-Fassung · Stand 17.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese AGB gelten für Verträge über REVWINK-Produkte und -Dienstleistungen zwischen Christian Seebold Catering, Inhaber Christian Seebold, handelnd unter der Marke / dem Geschäftsbereich REVWINK (nachfolgend „REVWINK“), und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn REVWINK ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Auftrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) REVWINK bietet insbesondere NFC-/QR-Aufsteller, die Einrichtung und Verwaltung eindeutiger REVWINK-Weiterleitungslinks, die Zuordnung zu Kunden und Standorten, die Pflege von Ziel-URLs, Scan-Auswertungen sowie weitere im Auftrag bezeichnete digitale Serviceleistungen an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Aufsteller, die gebuchten Standorte, Preise und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(3) REVWINK schuldet keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewertungen und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Entscheidungen und Bewertungen von Endnutzern sowie die Verfügbarkeit externer Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von REVWINK.
§ 3 Vertragsschluss und digitale Beauftragung
(1) Angebote von REVWINK sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, digitale Bestätigung des Auftrags, Unterzeichnung, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
(3) Bei digitaler Beauftragung werden dem Kunden die Vertragsdaten einschließlich der bei Abschluss geltenden AGB vor Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich gemacht. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Fassung wird dem Auftrag zugeordnet und soll dem Kunden in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
§ 4 Hardware, Lieferung und Aktivierung
(1) Soweit Aufsteller verkauft werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Die Aktivierung erfolgt durch Zuordnung der eindeutigen REVWINK-ID zu einem Kunden/Standort und einer Ziel-URL. Die NFC-/QR-Kennung soll dauerhaft auf die REVWINK-URL verweisen; die dahinterliegende Ziel-URL kann im Rahmen des gebuchten Services geändert werden.
§ 5 Digitale Leistungen und Verfügbarkeit
(1) REVWINK stellt die vereinbarten digitalen Funktionen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Wartung, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung und technisch notwendige Änderungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
(2) Eine bestimmte unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn im Auftrag ausdrücklich ein Service-Level vereinbart wurde.
(3) Externe Dienste wie Google, Tripadvisor oder andere Zielplattformen sind nicht Bestandteil der technischen Infrastruktur von REVWINK. Änderungen, Sperrungen oder Ausfälle solcher Drittanbieter begründen keinen Mangel der REVWINK-Leistung, sofern REVWINK die Ursache nicht zu vertreten hat.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt richtige und aktuelle Unternehmens-, Standort- und Ziel-URLs bereit und ist für deren Zulässigkeit verantwortlich.
(2) Zugangsdaten zum REVWINK-Dashboard sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert REVWINK unverzüglich über vermuteten Missbrauch.
(3) Der Kunde darf REVWINK nicht für rechtswidrige Inhalte, irreführende Bewertungspraktiken, Bewertungsmanipulation oder unzulässiges „Review Gating“ einsetzen. Insbesondere darf die Weiterleitung nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Nutzer voraussichtlich positiv oder negativ bewerten wird.
(4) Der Kunde prüft nach Aktivierung stichprobenartig, ob die gewünschte Zielseite erreichbar ist, und meldet Änderungen der Ziel-URL unverzüglich.
§ 7 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Maßgeblich sind die im Auftrag vereinbarten Preise. Wird ein Preis ausdrücklich als „brutto“ oder „inkl. USt.“ ausgewiesen, enthält er die gesetzliche Umsatzsteuer. Andernfalls verstehen sich B2B-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der REVWINK-Standard-Service kann – sofern im Auftrag so vereinbart – zu einer monatlichen Gesamtgebühr von 9,90 EUR brutto angeboten werden. Für Filial-, Ketten-, Hotel- oder Individualmodelle gelten die im Auftrag genannten Preise.
(3) Einmalige Hardware-/Einrichtungsentgelte werden mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig. Wiederkehrende Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
(4) Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 8 Preisanpassung bei wiederkehrenden Leistungen
(1) REVWINK kann wiederkehrende Entgelte erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten anpassen, wenn sich die bei der Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss tatsächlich verändert haben.
(2) Berücksichtigungsfähige Kostenfaktoren sind insbesondere Hosting- und IT-Infrastrukturkosten, Software-/Lizenzkosten, Kosten für Zahlungsabwicklung, Personal- und Kundenservicekosten, Beschaffungs- und Versandkosten für vertraglich enthaltene Ersatzleistungen sowie gesetzlich oder behördlich veranlasste Abgaben und Kosten. Änderungen der Umsatzsteuer werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben.
(3) Eine Erhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die genannten Kostensteigerungen nicht durch Kostenminderungen bei anderen berücksichtigungsfähigen Faktoren ausgeglichen werden. Kostenminderungen sind bei der Preisprüfung ebenso zugunsten des Kunden zu berücksichtigen. Die Preisanpassung darf nicht dazu dienen, die Gewinnmarge allein aufgrund der Anpassung zu erhöhen.
(4) REVWINK informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform über den neuen Preis, den Zeitpunkt der Änderung und die wesentlichen Gründe. Auf Verlangen erläutert REVWINK die maßgeblichen Kostenfaktoren in nachvollziehbarer Form.
(5) Erhöht sich ein wiederkehrendes Entgelt innerhalb eines Anpassungsschritts um mehr als 5 %, kann der Kunde den betroffenen laufenden Service bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt kündigen. Das bestehende ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.
(6) Erfolgt keine Kündigung und wird der Vertrag nach dem angekündigten Änderungszeitpunkt fortgesetzt, gilt ab diesem Zeitpunkt der neue Preis. Eine bloße Fortsetzung ersetzt jedoch keine ausdrücklich erforderliche Zustimmung, soweit eine solche gesetzlich notwendig sein sollte.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, läuft ein REVWINK-Service auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar.
(2) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums in Textform möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende kann die REVWINK-Weiterleitung deaktiviert werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Aufsteller nach Vertragsende nicht weiter als aktiven REVWINK-Service zu bewerben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 10 Ersatzaufsteller und Serviceumfang
(1) Ein Anspruch auf kostenlosen Ersatz eines verlorenen, beschädigten oder abhandengekommenen Aufstellers besteht nur, wenn dies im gebuchten Tarif oder Auftrag ausdrücklich enthalten ist.
(2) Umfang, Häufigkeit, Versandbedingungen und gegebenenfalls ausgeschlossene Schadensfälle richten sich nach der konkreten Tarif-/Auftragsbeschreibung.
§ 11 Mängel und Gewährleistung
(1) Für verkaufte Hardware gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
(3) Bei digitalen Leistungen hat der Kunde REVWINK nachvollziehbare Fehler unverzüglich mitzuteilen und eine angemessene Möglichkeit zur Fehlerbehebung einzuräumen.
§ 12 Haftung
(1) REVWINK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei übernommener Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Ausfälle, Änderungen oder Sperrungen externer Plattformen haftet REVWINK nur, soweit REVWINK diese zu vertreten hat.
§ 13 Rechte an Software, Marken und Inhalten
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten REVWINK-Funktionen im vereinbarten Umfang geschäftlich zu nutzen.
(2) Rechte an Software, Dashboard, REVWINK-Kennzeichen, Designs, Vorlagen und technischen Konzepten verbleiben bei REVWINK bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Texte und Ziel-URLs berechtigt ist.
§ 14 Datenschutz
REVWINK verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO für eine konkrete Zusatzleistung erforderlich ist, schließen die Parteien die hierfür notwendige Vereinbarung.
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 16 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der Zustimmung von REVWINK, soweit nicht § 354a HGB oder eine andere zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von REVWINK / Christian Seebold Catering. REVWINK bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsabreden sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.